Was ändert sich ab dem 01.09.2024 hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken für Aufenthaltstitel Golden Visa - Neue Kauflimits - Bedingungen
Mit dem Artikel 64 des Gesetzes 5100/2024 (Aufenthaltstitel in Verbindung mit Investitionen in Immobilien - Ersetzung von Artikel 100 und Abs. 49 des Gesetzes Nr. 176) 49 Artikel 176 des Gesetzes Nr. 5038/2023) werden die Bestimmungen über die Grenzen für den Erwerb von Immobilien und die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Goldenes Visum" geändert.
Insbesondere, wie die folgende Tabelle zeigt Artikel 64, "2.α) Insbesondere für die Region Attika, die regionale Einheit Thessaloniki der Region Zentralmakedonien, die regionalen Einheiten Mykonos und Thira der Region Südliche Ägäis und für die Inseln mit einer Einwohnerzahl von mehr als dreitausendeinhundert (3.100) Einwohnern, werden der Mindestanschaffungswert der Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs sowie die gesamte vertragliche Miete in Fällen, in denen ein langfristiger Mietvertrag oder ein Teilzeitnutzungsvertrag für eine Touristenunterkunft abgeschlossen wird, nun auf einen Betrag von achthunderttausend (800.000) Euro. Darüber hinaus wird festgelegt, dass im Falle einer Investition durch den Erwerb von Immobilien in den oben genannten Gebieten, es an einer einzigen Immobilie durchgeführt wirdBei bebauten Grundstücken oder Grundstücken, für die eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Folgendes erforderlich Mindestfläche des Hauptgebäudes von einhundertzwanzig (120) Quadratmetern."
(b) Für die übrigen Regionen des Landes werden der Mindestanschaffungswert der Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs sowie die gesamte vertragliche Miete im Falle eines langfristigen Mietvertrags oder eines Teilzeitnutzungsvertrags für eine Ferienunterkunft auf folgende Werte festgesetzt von vierhunderttausend (400.000) Euro. Ebenso ist hier festgelegt, dass im Falle von Investitionen durch den Erwerb von Immobilien die Investition in eine einzige Immobilie erfolgt, während im Falle von bebauten Immobilien oder Immobilien, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, Folgendes erforderlich ist eine Mindestgrundfläche von einhundertzwanzig (120) Quadratmetern der Haupträume".
Die neuen Daten lauten daher wie folgt:
1)Mindestfläche 120 Quadratmeter.
2)Investitionssumme ab 800.000€ und mehr in Athen, Thessaloniki, Mykonos, Santorin und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern
3)Für den Rest Griechenlands, Investitionsbetrag ab 400.000€ und mehr
4)Investition in nur eine (1) Immobilie
5)Mindestfläche 120 Quadratmeter.
Zwei (2) ausdrückliche Ausnahmen sind in den Absätzen c und d aufgeführt:
"c) Insbesondere in den Fällen, in denen Investitionen durch den Erwerb von Grundstücken getätigt werden und der Hauptwohnsitz in eine Wohnung umgewandelt wird, wird der Mindestanschaffungswert des Grundstücks zum Zeitpunkt seines Erwerbs auf zweihundertfünfzigtausend (250 000 EUR). Die Bedingungen des Unterabsatzes 1 gelten auch für Investitionen durch Kauf von Grundstücken, die bestehen aus ein Industriegebäude oder ein Teil eines Industriegebäudes oder in dem sich ein Industriegebäude befindet, nur wenn dort seit mindestens fünf (5) Jahren kein Gewerbe mehr angesiedelt und betrieben wurde.
Die in den vorstehenden Unterabsätzen genannten Investitionen werden getätigt in eine einzige Immobilie und die Nutzungsänderung muss vor der Einreichung des Antrags auf Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung des Investors abgeschlossen sein...
d) Insbesondere im Falle von Investitionen durch den Erwerb von Immobilien, die aus ein denkmalgeschütztes Gebäude oder ein Teil eines denkmalgeschützten Gebäudes, das restauriert oder rekonstruiert werden soll oder in dem sich ein denkmalgeschütztes Gebäude befindetwird der Mindestanschaffungswert zum Zeitpunkt des Erwerbs festgelegt auf zweihundertfünfzigtausend (250 000 EUR). Die in Unterabsatz 1 genannte Investition wird getätigt auf eine einzige Immobilie..."
Daher wird auf der Grundlage der Absätze. c und d sehen wir, dass der Mindestanlagebetrag in den folgenden Fällen bei 250.000 € bleibt:
- Grundstücke, auf denen eine Nutzungsänderung in eine Wohnung zulässig ist
- Grundstücke, die ein Industriegebäude oder ein Teil eines Industriegebäudes sind, wenn sie in den letzten fünf (5) Jahren nicht als solche genutzt wurden
- Denkmalgeschütztes Gebäude oder Teil eines denkmalgeschützten Gebäudes, das restauriert oder rekonstruiert werden soll, und wenn die Restaurierung oder Rekonstruktion abgeschlossen ist
- Diese Befreiung gilt für das gesamte griechische Hoheitsgebiet
Offensichtlich bringen die oben genannten Änderungen den Willen der Regierung zum Ausdruck, Investitionen in Immobilien durch das Goldene Visum für Drittstaatsangehörige auf höhere Budgets und größere Immobilien zu beschränken und so inländischen potenziellen Käufern mehr Raum für die Auswahl aus einem größeren und erschwinglicheren Angebot an Immobilien zu geben, um gleichzeitig die Marktpreise zu senken.
Eine weitere wichtige Änderung, die durch das Gesetz 5100/2024 eingeführt wurde, ist der Absatz. 7Αist wie folgt:
"Immobilien, die von Drittstaatsangehörigen für die erstmalige Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels eines Investors in vollem Besitz erworben werden dürfen nicht kurzfristig im Rahmen der Sharing Economy vermietet werden und dürfen auch nicht untervermietet werden. Darüber hinaus können Immobilien, die von Drittstaatsangehörigen für die erstmalige Erteilung oder Verlängerung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung eines Investors unter den Bedingungen von Absatz c) erworben werden, in vollem Umfang Eigentum und Besitz sein. 2, darf nicht als Hauptsitz oder Zweigstelle eines Unternehmens verwendet werden..."
Der oben genannte Absatz führt eine Beschränkung der Art und Weise ein, wie die getätigten Investitionen genutzt werden, indem er ein Verbot der kurzfristigen Vermietung im Rahmen der Sharing Economy (d. h. Airbnb) sowie der Untervermietung einführt. Dieses Verbot zielt natürlich darauf ab, die Nutzung von Kurzzeitvermietungen einzuschränken, um mehr Immobilien für langfristige Vermietungen auf den Markt zu bringen und die Preise für Mietinteressenten zu senken.
Beachten Sie, dass der Mindestbetrag für den Erwerb von Immobilien für Investitionen in das Goldene Visum 400.000 € für die folgenden - insbesondere - Regionen/Gebiete beträgt:
- Regionale Einheit von Arta
- Regionale Einheit von Thesprotia
- Regionaler Abschnitt von Ioannina
- Regionaler Abschnitt von Preveza
- Region Ionische Inseln (Zakynthos-Korfu-Korfalonia-Kefalonia-Ithaka-Lefkada)
Wenn Sie daran interessiert sind, in Immobilien in den oben genannten Gebieten zu investieren und Zugang zu den Vorteilen des Goldenen Visums zu haben, zögern Sie nicht, unser Büro zu kontaktieren.