Der Vorgang der Übertragung einer Immobilie, d.h. der Abschluss eines Kaufvertrags, setzt - für seinen erfolgreichen Abschluss - eine Reihe von Rechtshandlungen voraus, die der Unterzeichnung des entsprechenden Kaufvertrags vorausgehen, sowie einige, die folgen, um die Übertragung abzuschließen und die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Es folgt eine chronologische Auflistung der wichtigsten Schritte und Verfahrenshandlungen, die für den erfolgreichen Abschluss einer Kauftransaktion erforderlich sind:
1. Prüfung der Eigentumstitel und Belastungen des übertragenen Eigentums
Die Überprüfung der Eigentumsurkunden wird im Auftrag des potenziellen Käufers beim örtlich zuständigen Grundbuchamt durchgeführt oder Grundbuchamt Das Amt prüft die Eigentumsverhältnisse, d. h. ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist, und ob Belastungen (z. B. Hypotheken, Pfändungen, anhängige Gerichtsverfahren) vorliegen, die die Übertragung verhindern könnten.
Ο Rechtsanwalt Der Prüfer prüft auch, ob es Abweichungen zwischen den Angaben in der Eigentumsurkunde des Verkäufers und den Angaben auf dem entsprechenden Katasterblatt gibt (z. B. Unterschiede bei Quadratmetern, Stockwerk, Adresse, Volumen/Umschreibungsnummer). Im Falle solcher Abweichungen muss ein Antrag auf Berichtigung beim zuständigen Katasteramt eingereicht werden.
Es ist wichtig, Folgendes durchzuführen zwei Titelprüfungeneine erste, bevor eine Vorauszahlung geleistet wird, und eine letzte am Tag der Vertragsunterzeichnung, um sicherzustellen, dass in der Zwischenzeit keine neuen Gebühren erhoben wurden.
2. Unterzeichnung eines Vorvertrags
Da die Ausarbeitung des endgültigen Vertrags einige Zeit in Anspruch nimmt (in der Regel mehr als einen Monat), schließen die Parteien nach Abschluss der Eigentumsprüfung häufig private Vereinbarung (Vorvertrag), bei dem eine Vorauszahlung geleistet wird und die Immobilie im Wesentlichen "abgeschlossen" ist.
Im Vorvertrag werden der Preis, die erforderlichen Maßnahmen (durch einen Rechtsanwalt oder Ingenieur), der voraussichtliche Zeitpunkt der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags sowie etwaige Strafklauseln für einen ungerechtfertigten Rücktritt festgelegt. Wenn ein hoher Betrag als Anzahlung geleistet wird, empfiehlt es sich, einen notarieller Vorvertragfür einen erhöhten Rechtsschutz des Käufers.
3. Einholung von Dokumenten und andere rechtliche Schritte
In der Zeit bis zur Unterzeichnung des Vertrags kümmert sich der Anwalt des Käufers um alle notwendigen rechtlichen Schritte:
- Im Falle einer Hypothek: Wenn die betreffende Schuld getilgt wurde, ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, um sie zu löschen. Alternativ kann ein Teil oder der gesamte Preis zur Begleichung der Schulden gezahlt werden, wobei im Vertrag ausdrücklich auf die Löschung der Hypothek hingewiesen wird.
- Version Elektronische Gebäudeidentität durch einen Ingenieur, erfordert die Beseitigung jeglicher städtischer Willkür.
- Im Falle von Fehlern bei der Eintragung der Immobilie in das Grundbuch: Es wird ein Antrag auf Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers gestellt oder gegebenenfalls ein Rechtsbehelf beim zuständigen Gericht eingelegt (z. B. bei Grundstücken, die als "unbekannter Eigentümer" aufgeführt sind).
4. Unterzeichnung des Vertrags
Am Tag der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags wird eine zweite Gewichtsprüfung durch den Anwalt des Käufers durchgeführt. Anschließend arbeiten die Parteien oder ihre Bevollmächtigten vor dem Notar zusammen und unterzeichnen die entsprechende Übertragungsurkunde. Die Anwesenheit eines Rechtsberaters, insbesondere auf Seiten des Käufers, ist von entscheidender Bedeutung, um die Richtigkeit und Vollständigkeit des Vertrags zu gewährleisten.
5. Vertragsübertragung
Die letzte Phase des Prozesses ist die Abschrift des Vertrages beim zuständigen Grundbuchamt oder Katasteramt. Sobald die Eintragung abgeschlossen ist, wird die Immobilie aus dem Register des Verkäufers gestrichen und in das Register des Käufers eingetragen, der damit rechtmäßiger Eigentümer wird.
Unser Büro verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Immobilienverkaufs und übernimmt die komplette und reibungslose Abwicklung des Prozesses, sei es ein Kauf oder ein Verkauf, auf dem gesamten griechischen Gebiet.