Einladung zur Arbeit in Griechenland

Einladung zur Arbeit in Griechenland


Die griechische Wirtschaft ist mit einem erheblichen Arbeitskräftemangel konfrontiert, insbesondere in Sektoren wie der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Tourismus. Um diesen Bedarf zu decken, hat der griechische Staat ein Verfahren zur Anwerbung von Arbeitnehmern aus Drittländern eingeführt, das es Arbeitgebern ermöglicht, ausländische Arbeitnehmer legal anzuwerben. Dieses Verfahren wird jedes Jahr durch einen offiziellen Erlass geregelt, in dem die Höchstzahl der zulässigen Anwerbungen festgelegt wird.

Was ist eine Mitarbeitereinladung und warum ist sie wichtig?

Anwerbung ist der Prozess, durch den Arbeitgeber in Griechenland Drittstaatsangehörige einstellen können, um freie Stellen zu besetzen. Ziel ist es, die Lebensfähigkeit und das Wachstum von Unternehmen zu erhalten, insbesondere in Sektoren, in denen ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften herrscht.

Für das Jahr 2025 ist nach Angaben der FEK 10203/30.12.2024wurde eine Höchstzahl von 89.290 Stellen für Drittstaatsangehörige festgelegt. Diese Stellen sind unterteilt in:

  • Abhängige Arbeit: 41.670 Sitze
  • Saisonarbeit: 45.620 Sitze
  • Hochqualifizierte Beschäftigung: 2.000 Plätze

Die Rückrufaktion ermöglicht es den Unternehmen, ihren Bedarf ohne Verzögerungen zu decken, und gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit, legal und mit vollen Arbeitsrechten in Griechenland zu arbeiten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Umwandlung?

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer durch Entsendung einstellen wollen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Unterzeichnung eines Jahresarbeitsvertrags mit einem Mindestbruttogehalt von 830 Euro
  • Einkommensteuererklärung mit einem Bruttoeinkommen von mindestens 22.000 Euro für Privatpersonen oder 60.000 Euro für Unternehmen
  • Nachweis der Relevanz der Spezialisierung des Arbeitnehmers für die Tätigkeit des Unternehmens

Für welche Positionen gilt die Einladung?

Zu den Fachgebieten, die im Rahmen des Einstellungsverfahrens abgedeckt werden können, gehören:

  • Ungelernte Arbeitskräfte in Landwirtschaft, Viehzucht und Forstwirtschaft
  • Baugewerbe und Bauarbeiter
  • Arbeiter in der Fabrik- und Lebensmittelindustrie
  • Reinigungskräfte für Hotels und Büros
  • Hausangestellte und Betreuer älterer Menschen
  • Catering-Personal (Küchenhilfen, Lebensmittelzubereiter)

Der Dienst der Anwaltschaft Sidoris & Partner in Igoumenitsa

Die Anwaltskanzlei Sidoris & Partnermit Sitz in IgoumenitsaDie Kanzlei ist spezialisiert auf die juristische Begleitung des Personalbeschaffungsprozesses. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Einwanderungs- und Arbeitsrechts bieten wir qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Thesprotia, Korfu und Preveza.

Unser Team übernimmt das:

  • die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Dokumente
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden zur Beschleunigung des Verfahrens
  • Rechtliche Vertretung unserer Kunden
  • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Fachgebiets und Personals

Der Einstellungsprozess kann kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Anleitung kann er schnell und einfach sein.

Warum die Anwaltskanzlei wählen Sidoris & Partner

  • Spezialisierung in Einwanderung und Arbeitsrecht
  • Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit den Abschluss des Verfahrens
  • Umfangreiches Netz von Partnern für sofortige Lösungen
  • Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens

Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeitnehmer im Rahmen einer Abordnung einstellen möchten, muss die Anwaltskanzlei Syndoris & Partner ist die ideale Wahl für Sie.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Sintorislaw.gr oder kontaktieren Sie unser Team unter Igoumenitsa in der G. Lambrakis 29.

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