Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch die griechische und die europäische Gesetzgebung streng geregelt. Europäisches Arbeitsrechtmit dem Ziel, die Würde, Sicherheit und finanzielle Stabilität des Arbeitnehmers zu schützen. Trotz der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und ständiger Gesetzesänderungen verfügt der Arbeitnehmer über ein grundlegendes "Netz von Rechten", das nicht verletzt werden darf.

In diesem Artikel werden wir auf einfache und verständliche Weise die wichtigsten Arbeitsrechte in Griechenlanddamit jeder Arbeitnehmer weiß, was in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Versicherungen, Entlassungen und andere wichtige Fragen gilt.

Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, ihn genau zu kennen:

  • Die Art des Vertrags (befristet oder unbefristet).
  • Arbeitszeiten und Arbeitszeiten.
  • Gehalt und Sozialleistungen.
  • Die Genehmigungen, auf die er Anspruch hat.
  • Etwaige zusätzliche Bedingungen für die Zusammenarbeit.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Folgendes aushändigen schriftlicher Vertrag oder zumindest eine schriftliche Mitteilung über die grundlegenden Bedingungen innerhalb eines Monats nach der Einstellung. Das Fehlen eines schriftlichen Dokuments hebt die Rechte des Arbeitnehmers nicht auf, kann es aber erschweren, sie in einem Streitfall nachzuweisen.

Recht auf Mindestlohn

In Griechenland sieht das Gesetz Folgendes vor Minimaler Mindestlohngegen die der Arbeitgeber nicht verstoßen darf. Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen durch einen Regierungsbeschluss angepasst, wobei wirtschaftliche und soziale Indikatoren berücksichtigt werden.

Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf:

  • Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Bonus für Nachtarbeit (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr).
  • Zulagen (z. B. Heiratszulagen, Dreijahreszulagen - falls zutreffend).

Wird ein geringeres Gehalt als das gesetzliche Mindestgehalt vereinbart, so gilt die Vereinbarung als nichtig und das gesetzliche Mindestgehalt hat Vorrang.

Recht auf Versicherungsschutz

Die soziale Sicherheit ist ein Grundrecht des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer in der Sozialversicherung zu versichern. EFKAdurch Zahlung der entsprechenden Beiträge.

Die Versicherung bietet:

  • Rentenansprüche.
  • Kostenlose Gesundheitsfürsorge.
  • Leistungen im Falle von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.

"Schwarzarbeit" - d. h. Arbeit ohne Versicherung - ist illegal und wird mit hohen Geldstrafen für den Arbeitgeber geahndet. Ein Arbeitnehmer, der feststellt, dass er nicht versichert ist, hat das Recht, sich bei der SEPE (Arbeitsaufsichtsbehörde) zu beschweren.

Recht auf Urlaub und Freistellung

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub mit Bezahlung. Die Dauer hängt von den Dienstjahren und der Art des Vertrags ab. Ungefähr:

  • Im ersten Jahr besteht ein Anspruch auf 20 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche).
  • Ab dem dritten Jahr werden die Tage allmählich länger.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Anspruch auf:

  • Zuschuss zum Urlaub, was 50% eines Monatsgehalts entspricht.
  • Mutterschaftsurlaub (insgesamt 17 Wochen).
  • Vaterschaftsurlaub (14 Tage).
  • Sonderurlaub bei Eheschließung, Tod eines Angehörigen, Prüfungen von Schülern/Studenten usw.

Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, den Urlaub zu entziehen oder den Arbeitnehmer zu zwingen, dafür zu "bezahlen", anstatt ihn zu nehmen.

Recht auf menschliche Arbeitszeiten

Das Gesetz besagt:

  • 40 Stunden Arbeit pro Woche (fünf oder sechs Tage).
  • Überstunden nur nach Vereinbarung und Registrierung im Informationssystem "Ergani".
  • Pause wenn die Arbeit länger als 6 aufeinanderfolgende Stunden dauert.

Die unbezahlte Überschreitung der Arbeitszeit stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht dar. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für jede Überstunde.

Recht auf Gleichbehandlung

Das Arbeitsrecht verbietet jede Form der Diskriminierung aufgrund von:

  • Geschlecht.
  • Alter.
  • Religion.
  • Staatsangehörigkeit.
  • Politische Überzeugungen.

Außerdem haben Frauen und Männer das gleiche Recht auf Bezahlung, Urlaub, Sozialleistungen und Karrierechancen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt als schweres Vergehen und berechtigt den Arbeitnehmer zu Schadensersatzforderungen oder sogar zur Kündigung des Vertrags.

Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Folgendes bereitzustellen sichere Arbeitsbedingungen. Dies beinhaltet:

  • Angemessene Beleuchtung und Belüftung.
  • Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Helme, Handschuhe).
  • Informationen und Schulungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung.

Recht auf Entschädigung im Falle einer Entlassung

Wenn der Arbeitgeber beschließt, die Zusammenarbeit zu beenden, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf:

  • Warnung Entlassung (wenn er/sie mindestens 1 Jahr lang beschäftigt war).
  • AbgangsentschädigungDeren Höhe hängt von den Dienstjahren ab.

Die Entlassung gilt als ungültig wenn sie diskriminierend oder ohne ordnungsgemäßes Verfahren ist. Der Arbeitnehmer kann auf dem Rechtsweg seine Wiedereinstellung oder eine Entschädigung einfordern.

Recht auf gewerkschaftliche Aktionen

Der Arbeitnehmer hat das Recht, Gewerkschaften beizutreten, ohne Repressalien seitens des Arbeitgebers befürchten zu müssen. Die Teilnahme an einem Streik oder kollektiven Protest ist ein verfassungsmäßiges Recht.

Jeder Versuch eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer an der Teilnahme zu hindern oder ihn einzuschüchtern, wird als illegal betrachtet.

Recht auf Schutz der persönlichen Daten

Im Zeitalter der digitalen Arbeit haben Arbeitnehmer das Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Ein Arbeitgeber darf private Gespräche, E-Mails oder persönliche Geräte nicht überwachen, es sei denn, dies ist für die Arbeit und im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) unbedingt erforderlich.

Recht auf allgemeine und berufliche Bildung

Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Kenntnisse und Fähigkeiten durch Schulungsprogramme, Seminare oder Auffrischungskurse in seinem Arbeitsbereich zu verbessern. Der Arbeitgeber muss Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten, insbesondere wenn neue Technologien oder Gesetzesänderungen dies erforderlich machen.

Kontinuierliche Weiterbildung fördert nicht nur die berufliche Entwicklung des Mitarbeiters, sondern erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens selbst. Daher ist die Investition in Wissen sowohl eine Verpflichtung als auch eine Win-Win-Situation.

Recht auf Privatsphäre am Arbeitsplatz

Die Privatsphäre am Arbeitsplatz ist ein Grundrecht. Auch wenn der Arbeitgeber das reibungslose Funktionieren des Arbeitsplatzes kontrollieren kann, darf er sich nicht übermäßig in das Privatleben des Arbeitnehmers einmischen.

Dies bedeutet, dass:

  • Sie kann keine Überwachungskameras in Bereichen wie Umkleideräumen oder Toiletten aufstellen.
  • Es ist nicht erlaubt, Gespräche ohne Zustimmung aufzuzeichnen.
  • Sie kann keinen Zugang zu persönlichen Konten in sozialen Medien verlangen.

Das Gleichgewicht zwischen dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Unternehmens und der Achtung der Privatsphäre ist eine Pflicht des Arbeitgebers und ein Recht des Arbeitnehmers.

Recht auf Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Das moderne Arbeitsrecht legt besonderen Wert auf die Work-Life-Balance. Dazu gehören Maßnahmen wie:

  • In einigen Fällen besteht die Möglichkeit der Telearbeit.
  • Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen.
  • Flexible Arbeitszeiten für Eltern von Kleinkindern.

Ein ausgewogenes Verhältnis hilft dem Arbeitnehmer, produktiv und gesund zu sein, während es gleichzeitig den Stresspegel senkt und das Engagement bei der Arbeit erhöht.

Recht auf Schutz vor Entlassung wegen Schwangerschaft oder Krankheit

Das griechische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern in schwachen Lebensphasen mehr Schutz. Im Einzelnen:

  • Schwangerschaft und MutterschaftEine Arbeitnehmerin kann während ihrer Schwangerschaft nicht gekündigt werden, aber auch nicht während der 18 Monate nach der Entbindung oder während des Mutterschaftsurlaubs. Jede Kündigung während dieses Zeitraums wird als unwirksam betrachtet.
  • KrankheitEin kranker Arbeitnehmer kann nicht sofort wegen seiner Krankheit entlassen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm Zeit zu geben, um sich zu erholen, und muss ihm für den vorgeschriebenen Zeitraum Krankengeld zahlen.
  • Unfälle bei der ArbeitIm Falle eines Arbeitsunfalls ist der Arbeitnehmer gesetzlich geschützt und kann nicht aufgrund der durch den Unfall verursachten Arbeitsunfähigkeit entlassen werden.

Dieser Schutz zielt darauf ab, die Menschenwürde zu wahren und sicherzustellen, dass kein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zu einem Zeitpunkt verliert, an dem er mehr Unterstützung benötigt.

Schlussfolgerung

Die Rechte der Arbeitnehmer in Griechenland sind vielschichtig und decken alle Aspekte des Arbeitslebens ab: von der Entlohnung und dem Urlaub bis hin zum Schutz vor Diskriminierung und zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Trotz ständiger Gesetzesänderungen bleibt der Kern dieser Rechte stabil und bildet die Grundlage für faire und menschenwürdige Arbeit.

Es ist wichtig, dass jeder Arbeitnehmer seine Rechte kennt, damit er sie im Bedarfsfall einfordern kann. Andererseits profitieren auch die Arbeitgeber davon, wenn sie die Gesetze einhalten, da sie ein Klima des Vertrauens und der Stabilität bei ihren Mitarbeitern schaffen.

Eine sachkundige Anwaltskanzlei kann in Fällen von Arbeitsrechtsverletzungen, sei es bei Streitigkeiten über Löhne, Überstunden, Urlaub oder Entlassungen, wertvolle Hilfestellung leisten.

Wissen ist der erste Schritt zum Schutz; und am Arbeitsplatz ist das Wissen um die Rechte das mächtigste "Werkzeug" des Arbeitnehmers.

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